
Die BaFin übt die Aufsicht über die Pfandbriefbank en nach den Vorschriften des Pfandbriefgesetz es und des KWG aus. Sie ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, die geeignet und erforderlich sind, um das Geschäft der Pfandbriefbank en mit dem Pfandbriefgesetz und den dazu erlassenen RVO im Einklang zu halten. Sie hat zu von ihr bestimmten Zei.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/aufsicht-ueber-pfandbriefbanken/au
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